für das Königreich Sachsen, Stes Stück vom Jahre 1848. * 12) Verordnung, die Ernennung des Grafen von Einsiedel zum Mitgliede der ersten Kammer der Ständeversammlung betreffend: vom 10ten März 1848. Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermit kund: Da durch die Resignation des Geheimenraths von Zedtwitz auf Neukirchen eine der § 63 der Verfassungsurkunde unter Nummer 14 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt ist; so haben Wir zu deren Wiederbesetzung den K. K. Oesterreichischen Kämmerer und Major außer Dienst, Carl Grafen von Einsiedel auf Wolkenburg 2c. ernannt und zu dessen Urkunde gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am 10ten März 1848. Friedrich August. Dr. Ferdinand Zschinsky. 1848. 6