Gesetzund Verorduungsblalt für das Königreich Sachsen, 166 Stück vom Jahre 1848. .43) Verordnung, eine Ernennung in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 6ten Mai 1848. Wn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermit kund: Da durch die Resignation des Rittmeisters von der Armee Hans Adolf von Hartitzsch auf Dornreichenbach 2c. eine der § 63 der Verfassungsurkunde unter Nr. 14 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt ist; so haben Wir zu deren Wiederbesetzung Rudolf Benno von Römer auf Neumark und Löthain ernannt und zu dessen Urkunde gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers König- lichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am öten Mai 1848. Friedrich August. Martin Oberländer. 1848. 29