Gesetz· und Verordnungsblall für das Königreich Sachsen, 198 Stück vom Jahre 1848. —51) Bekanntmachung, das Verfahren bei Bewerbung von Prämien für Verdienste um Landwirthschaft betreffend:; vom 10ten Juni 1848. Des Ministerium des Innern findet es in Rücksicht auf die Organisation des landwirth- schaftlichen Vereinswesens und zu Vermeidung von Weiterungen für zweckmäßig, die allge- meine Bestimmung in § 6 des Prämienausschreibens vom 10ten December 1844 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1844, Seite 303 fg.), soweit solche auch auf Gesuche um Ertheilung der in den 8§# 13 a bis § 22 ausgesetzten Prämien für Verdienste um Land- wirthschaft sich bezieht, dahin abzuändern, daß dergleichen Gesuche von nun an bei dem landwirthschaftlichen Bezirksvereine des betreffenden amtshauptmannschaftlichen Bezirks, in welchem der Wohnort des Bewerbers liegt, anzubringen und von diesem, nach Anstellung der nöthigen Erörterung unter Eröffnung seines Gutachtens, dem Directorium des landwirth- schaftlichen Hauptvereins vorzulegen sind, von welchem letztern hierauf an das Ministerium des Innern gutachtlicher Bericht zu erstatten ist. Auf demselben Wege wird das Ministe- rium des Innern Seine Entschließung in der Sache an die Bewerber gelangen lassen. Dagegen hat es rücksichtlich der Prämiengesuche für gewerbliche Erfindungen und Ver- besserungen bei der Bestimmung des angezogenen § 6 auch ferner zu bewenden. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, den 10ten Juni 1848. Ministerium des Innern. Oberländer. Demuth. 1848. 32