(356 ) 2) den Zinsfuß bereits contrahirter Darlehne zu erhöhen und herabzusetzen, 3) die zur Zeit geschlossene Anleihe der Provincialbrandversicherungsgesellschaft wiederum unter den erforderlichen Bedingungen zu eröffnen, 4) zu Deckung gekündigter Darlehne die dem Tilgungsfond gehörigen Papiere zu den jedesmal zu erlangenden Coursen zu veräußsern, oder dieselben zu verpfänden, 5) etwa eingehende, sofort nicht zu verwendende Gelder in Königlich Sachsischen Staatspopieren, incl. Handdarlehnen, oder bei ständischen Cassen werbend anzulegen. & 3.ie Kosten der Verwaltung des Tilgungsfonds, zu welchen a) die Remuneration der Beamten, b) die Canzlei= und Schreibegebühren, C) die Buchdruckerkosten und Schreibematerialien, 4) Insertionsgebühren, Briefträger- und Botenlöhne und e#) Local, Aufwartung, Heizung und Beleuchtung gehören, werden von der Landeskreiscasse gegen ein aus den Einnahmen des Tilgungsfonds zu gewährendes Aversionalquantum von jährlich Sechshundert Thalern ohne weitere Terechnung übertragen, wogegen alle andere hier nicht genannten Unkosten aus dem Tilg- ungsfond gegen Berechnung geveckt werden. & 4. Der Brandversicherungscommission wird am Schlusse jeden Jahres die Rechnung über den Tilgungsfond zur Prüfung und Monirung in calculo et meritis mitgetheilt; der Erfolg dieser Prüfung wird einer aus Acht Personen aus der Mitte der Stände von Land und Städten zu ernennenden Deputation vorgelegt und von dieser die Justification und Decharge der Verwaltung des Tilgungsfonds Namens der Stände ertheilt und denenselben auf dem zunächst folgenden Landtage über das Resultat Bericht erstattet. §5. Die erste Rechnung wird ult. December 184) schließen. &6ß. Diese vorstehenden Bestimmungen sind als ein Nachtrag zu dem unter dem heu- tigen Tage abgeschlossenen Anschlußvertrage zu betrachten und von dem Königlichen Herrn Commissar und den Directoren der Stände von Land und Städten vollzogen worden. So geschehen Dresden und Budissin, am sieben und zwanzigsten November Eintausend Achthundert Acht und Vierzig. Friedrich Salomo Lucius, Heinrich Erdmann August v. Thielau. bevollmächtigter Commissar. Adolf Traugott Eduard Starke, Bürgermeister. Letzte Absendung: am 25sten December 1848.