ANXII ) Concurse, hierländische, — inwiefern von Angehörigen gewisser Staaten, wenn sie als Gläubiger darin ihre Forderungen anmelden, die erforderliche Einreichung gerichtlicher Proceßvollmachten nicht weiter verlangt wird Creditverein, erbländischer, ritterschaftlicher, — wie die bereits in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragenen Forderungen anderer Personen, welche durch Cession an selbigen gelangen, im Grund= und Sypothekenbuche zu bemerken sind Crimin algesetzbuch — die Bestimmungen in den Artikeln 8. 22 und 62 desselben in Bezug auf körperliche Züchtigung werden aufgehoben Cultusministerium — dessen Leitung wird dem Staatsminister Dr. Held provisorisch übertragen . .. . D * Dänemark, Königreich, — Verbot der Ausfuhr Pferden und Schiffsbauholz dahn Dampfkessel — polizeiliche Vorschriften über deren Beaufsichtigung Deutsches Volk — Reichsgesetz über dessen Grundrechte . —-——«’lussuhrungeinigerBestimmungenmdenssst6 8 9, 10 u. 16 der Grundrechte desselben Deutschkatholiken — Statut über die Wirksamkeit des Landeskirchenvor— standes derselben. Deutschland — Wahl eines Nationalrertreters für den 15ten, 16ten und 19ten Bezirk für das zwischen dessen Regieruugen und dem Volke zu Stande zu bringende Verfassungswerk von Munitionsgegenständen, Dienstreserve — an welchen Tagen die dazu gehörigen Mannschaften zum Behuf der anderweiten Untersuchung ihrer Fähigkeit zum Militärdienste sich alljährlich zu stellen haben — Einübung der dazu gehörigen Mannschaften aus den Alterscl assen der Jahre 184.—1847 Dippoldiswalde, Stadt, Sparcasse . Doctorwürde, von der philosophischen Faeultät einer gusländischen Univer- — Bestätigung des Reoꝛl ativs für die dasige sität an Inländer ertheilte, — inwiefern wegen des Anerkenntnisses derselben die Verordnung vom 24sten April 1841 theilweise aufgeho- ben wird Dresden, Residenzstadt, — Anwendung der Bestimmungen der Verordnung vom 7ten Mai 1849 über das Verfahren bei Slbrungen der öffent- lichen Ruhe und Sicherbeit auf selbige — wird in Kriegsstand versetzt / E. Ehrenstein, Carl Wolf, von, Geheimer Finanzrath, — wird zm Vorstande des Finanzministeri# ernannt — erhält den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiten. 20 24 Tag. April Aug. April Febr. April Sept. März April Febr. 12 Jan. 7 Jan. 5 März Mai Juni Nov. März Mai Febr. Seite. 66 180 fg. 67 99 240 fg. 33 fg. 6õ fg. 30 fg. — 101 fg. 121 291 S –1 91, 94 95 Paragraph. IV 115