XV) ————— n Einnehmergebühren für Erhebung und Einrechnung der Branddersicher- ungsbeiträge für die Jahre 1849, 1850 und 1851 . Eisenbahn, Sächsisch-Bayersche, — die den Inhabern der von den Königl. Bayerschen Behörden ausgestellten Pässe ertheilten Besuͤnstigungen zu Erleichterung des Verkehrs auf selbiger betr. — zu Verbindung der Leipziger Bahnhöfe errichtete, — Weiterbau und Richtung derselben Eisenbahnen — Beitritt der freien Hansestadt Bremen zu den Verträgen wegen Erleichterung der Paß= und Fremdenpolsze bei Reisen mittelst · derselben . ......... — Beitritt des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Mecklen- burg-Schwerin und des Fürstenthums Schaumburg-Lippe zu den Ver- trägen wegen Erleichterung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst derselben ....... Erkenntnisse auf Versetzung in ven Anklagestand, von der Anklagekammer bei Preßvergehen gesprochene, — wie es zu halten ist, wenn die Vor- ladung zur Bekanntmachung derselben an den Angeklagten, weil dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, nicht behändigt werden kann . Executionsverfahren, s. Häuslergeld — Opfergeld. u W. Feuerversicherungsgesellschaften, s. Breslau — Clobe Assecuranz — Triest. · Finanzministerium — Ernennung des Gcheimen Sinanzraths von Ehren— stein zu dessen Vorstande Forderungen, gewisse, — Aufschub des Ablaufs der in dem Gesetze Lom 23sten Juli 1846 für selbige bestimmten kurzen Verjährungsfrist — ausländischer Gläubiger, f. Concurse. Fremdenpolizei, s. Paß= und Fremdenpolizei. Fristen, s. Verjährungsfrist. G. Gebäude — deren Versicherung in der alterbländischen Brandversicherungs- anstalt, s. Kirchen — geistliche Gebäude — Schulgebäude — Stift- ungsgebäude. Gefälle, von Grundstücken an Rittergüter, Stadträthe oder Stiftungen in der Eigenschaft von Guts= oder Gerichtsherrschaften zu entrichtende, — Anweisung der Grund= und Hypothekenbehörden zu Einsendung von Anzeigen hierüber Geistliche Gebäude — inwiefern deren Versicherung bei der alterbländischen Brandversicherungsanstalt künftig nach dem vollen Zeitwerthe zu bewir— ken ist. Geldgefälle, von Grunostücken an Rittergüter, Stadträthe oder Stiftungen in der Eigenschaft von Guts= oder Gerichtsherrschaften zu gewissen: Terminen zu entrichtende, — Anweisung der Grund= und Hypotheken- behörden zu Einsendung von Anzeigen hierüber . Tag. 28 März 12 Mai 9 Juli 26 März 22 Juni 31 Juli 24 Febr. 12 Dec. 19 April 18 Juli 19 März 19 April 18 Juli Seite. 49 101 136 131 145 23 295 fg. 63 141 46 fg. 63 141 Paragraph.