(XXL) Opfergeld, an die Geistlichen und Kirchendiener zu entrichtendes, — Ermäch— tigung der Ortsrichter auf dem Lande zu dessen Beitreibung Executions— anträge gegen die säumigen Verypflichteten bei den Juftizbehörden anzu- bringen und zu verfolgen Ortsrichter auf dem Lande — inwiefern selbigen zu Vertretung der Geistlichen und Kirchendiener vor Gericht zum Zwecke der Beitreibung rückständigen Opfer= und Häuslergeldes im Wege der Erecution Auftrag ertheilt wird P. Pässe, von Königl. Bayerschen Behörden ausgestellte, — die den Inhabern der- selben in hiesigen Landen ertheilten Begünstigungen zu Erleichterung des Verkehrs auf der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahn betr. Parlament, deutsches, — Wahl eines Nationalvertreters für den 15ten, 16ten und 19ten Bezirk hierzu . .... Parochien, katholische, in den Erblanden — deren Bezirke Paß- und Fremdenpolizei — Beitritt der freien Hansestadt Bremen. zu den Verträgen wegen deren Erleichterung bei Reisen mittelst der Eisen— bahnen — — — Beitritt des Kurfürstenthume Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin und des Fürstenthums Schaumburg-Lippe zu den Verträgen wegen deren Erleichterung bei Reisen mittelst der Eisenbahnen Patrimonialgerichte — welche Kategorien von abgethanen, in deren Archi- ven befindlichen Acten vor deren Uebergabe an die Königl. Gerichtsbe- hörden zu cassiren sind .. Pegau, Stadt, — Bestätigung des Regulaties für vie dasige Spareaffenanstalt Penig, Stadt, — Bestätigung des Statuts für die dasige Sparcasse Pensionsverein Sächsischer Advocaten für Unterstützung hrer Wittwen und Waisen — Bestätigung der Statuten desselben. . Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. Pfarreien, katholische, in den Erblanden — deren Bezirke Pferde — deren Ausfuhr aus hiesigen Landen nach Dänemark ist verboten Pfordten, von der, Dr. und Staatsminister, — wird auf seinen Wunsch der Function eines Staatsministers enthoben Pelizeit ehörden — was selbige bei Veranstaltung von wwesecinn auf dem Lande zu beobachten haben Presse — Ausführung des 89 des hierauf bezugl ichen Gesetzes vom I18en November 1848 in Bezug auf Abgabe eines Exemplars von den zum Vertriebe im Publieum bestimmten Erzeugnissen an die Oberstnatsan- walischafft . .. Tag. 5 Febr. 5 Febr. 12 Mai 12 Jan. 27 Jan. 15 März 5 Febr. 26 März 22 Juni 28 März 20 Jan. 18 Mai 22 Jan. 5 Febr. 28 April 24 Febr. 20 April 2 Jan. 5 April Seite. 29 29 101 44 9fg. 131 50 fg. 6 (g. 108 fg. Afg. 99 23 67 1 fg. Paragraph. 1—8