(6) 5) Verordnung, die Wahl eines Nationalvertreters für den 19t#en#Bezirk betreffend; vom 27sten Jannar 1849. D. zur deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. im Uoten Bezirke erwählte Abgeordnete, D. Joseph zu Lindenau, ist aus gedachter Versammlung ausgeschieden und auch der für denselben gewählte Stellvertreter, Stadtrath Thost zu Freiberg, hat seinen Auf- trag niedergelegt. Es ist daher für den erwähnten, Seite 46 des Gesetz= und Verordnungs- blattes vom vorigen Jahre näher bezeichneten Bezirk eine Ergänzungswahl nöthig geworden, und es ergeht hierdurch an die betreffenden Obrigkeiten die Verordnung, das Erforderliche wegen dieser Wahl zu veranstalten, für welche die, beziehendlich durch die Verordnungen vom 17ten und 20sten April vorigen Jahres erläuterten und abgeänderten Vorschriften der Verordnung vom 10ten April vorigen Jahres (Seite 25, 33 und 53 des Gesetz= und Ver- ordnungsblattes) in Anwendung kommen. · Für diese Wahl ist die Stadt Freiberg zum Sitz der Bezirkswahldeputation und der Amtshauptmann von Zahn zu Freiberg zum Regierungscommissar bestimmt worden. Dresden, am 27 sten Januar 1849. Ministerium des Innern. Oberländer. Kuhn. 6) Deeret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt zu Pegau; Lom 20sten Januar 1849. R, Friedrich August, von GOCTEs Gnaden Käönig von Sachsen r2c. 2c. 2c. thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz zu der von dem Stadtrathe zu Pegau in Uebereinstonmung mit den Stadt- verordneten daselbst beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcassenanstalt für die Stadt und den Bereich des Justizamts Pegan Unsere Genehmigung ertheilt und dem dafür entworfenen Regulative, welches in den 9§ 14, 16, 17 und 18 einige Abweichungen von dem gemeinen Rechte enthält, Unsere Bestätigung mit der Wirkung verliehen haben, daß dem Inhalte desselben von Allen, die es angeht, auf das Pünctlichste nachgegangen werden soll.