Gesch-und Vero#dnungsblal für das Königreich Sachsen, OHies. Stück vom Jahre 1849. . 26) Bekanntmachung, den Beitritt der freien Hansestadt Bremen zu den Verträgen wegen Erleichterung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst der Eisenbahnen betreffend; vom 26sten März 1849. In Folge deshalb Statt gehabter Verhandlungen ist neuerdings auch der Senat der freien Hansestadt Bremen der Vereinbarung beigetreten, welche Inhalts der Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 20sten November 1841, 13ten September 1842 und 12ten Februar 1845 wegen erleichterter Handhabung der Paß- und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst der Eisenbahnen mit den Königlich Preußischen und Hannoverschen, Herzoglich Sachsen-Altenburgischen, Braunschweig-Lüneburgischen, Anhalt-Cöthenschen, Anhalt-Des— sauischen und Anhalt-Bernburgischen Regierungen abgeschlossen worden ist. Nachdem nun hierüber unter den betheiligten Regierungen entsprechende Ministerialerklärungen ausgewechselt worden sind, so wird solches, und daß von nun an die Bestimmungen der erwähnten Ver- träge auch in Beziehung zu der freien Hansestadt Bremen innerhalb des in der Verordnung vom 1 2ten Februar 1845 näher bezeichneten, nunmehr durch das Bremensche Gebiet er- weiterten Rayons in allen Puncten gegenseitige Anwendung zu leiden haben, insonderheit auch die von den Behörden der freien Hansestadt Bremen an Bewohner des Bahnrayons ausgestellten Paßkarten bei Reisen innerhalb des hiesigen Landes, auch wenn der Reisende bei venselben der Eisenbahnen sich nicht bedient, als genügende Legitimationen der Inhaber zu betrachten sind, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 26sten März 1849. Ministerium des Innern. D. Weinlig. Eppendorf. 1849. 12