Gesetz und Verordnungsblall für das Königreich Sachsen, 124 Stüc vonm Jahre 1849. — — . 38) Bekanntmachung, die Auflösung der dermalen versammelten Kammern des Königreichs betreffend. Seine Königliche Majestät haben Sich bewogen gefunden, die dermalen versammelten Kammern des Königreichs nach § 116 der Verfassungsurkunde und § IX. des provisorischen Gesetzes vom 15ten November 1848 aufzulösen. Solches wird hiermit bekannt gemacht. Gegeben zu Dresden, am 2 ssten April 1849. Friedrich August. D. Gustav Friedrich Held. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Carl Wolf von Ehrenstein. D. Christian Albert Weinlig. Bernhard Rabenhorst. Letzte Absendung: am 30osten April 18409. 1849. 17