(102 ) Zum Behuf dieser Stellung haben sich die gedachten Mannschaften in jedem der erwähn- ten beiden Jahre gleich den Militärpflichtigen der laufenden Altersclasse bei der Localbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Aufzeichnung entweder persönlich anzumelden, oder im Verhinder- ungsfalle durch Beauftragte anmelden zu lassen und ihre Geburts= oder Gestellscheine zu über- reichen. Es erfolgt aber diese Anmeldung nicht, wie bisher bei der nach dem Gesetze vom Isten August 1846 bestandenen Dienstreserve, am 1 sten Juni, sondern am 1sten November jeden Jahres, oder, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, an dem darauf folgenden Tage. Dresden, den 22 sten Mai 1849. Kriegs-Ministerium. Rabenhorst. Eckelmann. Letzte Absendung: am 27sten Mai 1849.