(∆ 161 ) Der Gebäude und sonstigen versicherungsfähigen Gegenstände Neubauwerth. Zeitwerth. Versicherungssumme. Erklärung der Be- ohngefähres Alter und gegenwärtiger „ Zustand, rücksichtlich der Unterhaltung, incl. excl. incl. excl. incl. excl. sitzer über das Abnutzung und sonstigen Beschaffenheit, Anerkenntniß und sowie Bauart der Feuerungsanlagen. Mauerwerk. Mauerwerk. Mauerwerk. die Versicherung. Thaler. Thaler. Thaler. Thaler. Thaler. Thaler. kungen. Nummer mit schwarzer und die bisherige, unter die neue Nummer, mit rother Dinte einzutragen. zu beschränken, welche zu den gewöhnlichen Gewerben gehören, wogegen die Aufnahme und Würderung aller Zeuge und sonstigen Geräthschaften, ausschließend durch den Maschinenbauverständigen zu erfolgen hat und zu anzugeben. Bei Gebäuden 2c. über das Alter von 40 Jahren hinaus, genügt die Angabe circa 50, 60, 70, zeither davon ausgeschlossen gewesenen Zubehörungen eines Gebäudes, sowie von der Versicherung der ebenfalls Neu= und Zeitwerthe mit berücksichtigt worden sind, ist im Catastrationsprotocolle, beim betreffenden Gebäude, genauer Situationsplan zu bringen, aus welchem nicht nur die Entfernungen der zu dieser Nummer gehörigen mit der Lage derselben zu jenem Gehöfte, zu ersehen sind. In dieser Handzeichnung sind die Gebäude sowohl Catastrationsprotocolle eingetragenen Nummern und Buchstaben zu bezeichnen. Die Entfernungen sind nach und darnach zu berechnen. feuerpoltzeilichen Vorschriften wahrgenommenen Contraventionen, mit Angabe des betreffenden Gebäudes und bemerken und die weitere Entschließung darauf der Obrigkeit zu überlassen. 327