(171) enständen (vergl. & 16 Litt. b. des Gesetzes vom 14ten November 1835) in dem Falle, wo der sofortige Eintritt der gstan * Mirsicheru. von dem Versichernden gewünscht wird, nach Vorschrift § 5 der Bekanntmachung vom 26sten August 1842, Seite 97 des Geset= und Verordnungsblattes von demselben Jahre, vor Ausstellung eines Re- cognitionsscheins und der Einsendung eines Duplicats davon, unter Beifügung des Catastrationsprotocolls und der Erklärung des Versichernden, zuvörderst die Entschließung der Brandversicherungscommission einzuholen ist. VI. Erster u. s. w. Haupt-Brandversicherungs-Cataster-Nachtrag des Landgerichts N. JN. 2c. 2c. über die vom Isten April .. . . bis Ende September . ... Isten October März. vorgefallenen Veränderungen. Seihoigennern Zuwachs. Abgang. si — beim Orte laut Thaler. Thaler. Tdhaler. Thaler. 20,375 300 — 20,675 Adelsdorf Nachtrag 1 a. 12,0061 – 61 12,000 Berthelsdorf 1#l. 6,025 — — 6,025 Christgrün Cataster 18,1188 925 — 19,0433 Dittersbach Nachtrag 1c. 7,9371 1217 — 7,950 Eschdorf .11 l. 2c. ꝛc. ꝛc. ꝛc. 2c. ꝛc. 522,700 2,0183 183 524,700 Summa. Urkundlich ist dieser Erste Haupt-Brandversicherungs- Cataster-Nachtrag unter gewöhn- licher Vollziehung ausgefertigt worden. N. N, den (Vollziehung wie bei dem Formular sub IV.) Anmerkung. Den Local-(DOrts-) Catasternachträgen ist jedesmal dieselbe Nummer zu geben, welche der Hauptnachtrag führt, jedoch mit dem Zusatze der Buchstaben des kleinen lateinischen Alphabets, wie dieß oben beispielsweise geschehen ist.