(188 ) erledigten Zweifel hinsichtlich der Stimmberechtigung einzelner Angemeldeten, nach deren sum- marischer Erörterung schleunigst und jedenfalls vor dem zur Abgabe der Stimmzettel anbe- raumten Tage, zu entscheiden, und wenn einem Angemeldeten dadurch die Stimmberechtigung aberkannt wird, dieß in dem gehaltenen Verzeichnisse bei dem betreffenden Namen anzu- merken. Verzeichniß der angemeldeten Stimmberechtigten. — — Nummer N des ame Stimm-= des Angemeldeten. zettels. Stand und Wohnort desselben. Bemerkung des Wahlausschusses. 120. Gottlieb Bähr, 121. Christian Müller, 122. Gottfried Schmidt, Gutsbesitzer in Strehla. Häusler daselbst. Häusler daselbst. Hat abgestimmt. *) Ist nicht stimmberechtigt. *) Bleibt leer, weil er den Stimm- zettel nicht abgegeben hat.