(236) VerwaltungSrathe angeordneten Vollstreckung eines Erkenntnisses des Schiedsgerichts gehören vor den Verwaltungsrath. 8 49. Wird gegen die Vollziehung eines Erkenntnisses des Schiedsgerichts von einem Dritten, gegen den dasselbe nicht ergangen ist, Einsprache erhoben, und zugleich dargethan, daß durch dessen Vollstreckung Nachtheile für ihn entstehen, so hat der Verwaltungsrath der Execution so lange Anstand zu geben, bis die Einsprache auf die geeignete Weise erledigt ist. Letzte Absendung: am. öten October 1849.