Gesetz · und Verordnungsblall für das Königreich Sachsen, DOsstes Stück vom Jahre 1849. 094) Bekanntmachung, die Concessionirung der Schlesischen Feuerversicherungsgesellschaft zu Breslau und der Azienda Assieuratriee zu Triest betreffend; vom öten October 1849. Des Ministerium des Innern hat der Schlesischen Feuerversicherungsgesell- schaft zu Breslau und der unter dem Namen der Azienda Assicuratrice zu Triest bestehenden gleichen Gesellschaft zu Annahme der, nach § 7 des Gesetzes, die Immobiliar= brandversicherungsanstalt betreffend, vom 1 4ten November 1835, annoch zulässigen Ver- sicherungen gegen Verluste durch Feuersgefahr unter den in der Generalverordnung des Mini- steriums vom 13ten December 1836 und in den betreffenden Concessionsscheinen näher an- gegebenen Beschränkungen und Bedingungen bis auf Widerruf die nachgesuchte Genehmigung für den Bereich des Königreichs ertheilt, und wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am öten October 1849. Ministerium des Innern. von Friesen. Demuth. 1849. 50