( 282 ) 95) Bekanntmachung, einen Nachtrag zu den Statuten des Königlich Sächsischen Civilverdienst- ordens betreffend: vom 24sten September 1849. Naqchdem Se. Majestät der König für angemessen gefunden haben, dem Civilverdienstorden die allgemeinere Benennung „Verdienstorden" beizulegen und die bereits im Jahre 184 7 beschlos- sene Errichtung einer neuen, zwischen dem Ritterkreuze und der goldenen Medaille innestehen- den Classe des Ordens unter der Benennung „Kleinkreuz“ nunmehr zur Ausführung bringen, auch hinsichtlich des Ordensraths eine Aenderung eintreten zu lassen, so ist wegen dieser Aen- derungen, mit Berücksichtigung der bereits unterm 7ten Juni dieses Jahres getroffenen, der nachstehende Nachtrag zu den Statuten des gevachten Ordens unter Allerhöchster Vollziehung ausgefertigt worden, welcher hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 24 sten September 1849. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf. Nach trag zu den Statuten des Königlich Sächsischen Civilverdienstordens vom 12ten August 1815. Won. Friedrich August, von GOTTE# Gnaden König von Sachsen r2c. r. 1c. haben Uns bewogen gefunden, einige fernere Aenderungen in den Statuten des Cidvilver- dienstordens vom 12ten August 1815 zu treffen und solche mit den unterm 7ten Juni dieses Jahres bereits getroffenen abändernden Bestimmungen in Verbindung setzen zu lassen, wie folgt: