(∆ 284 ) . 96) Bekanntmachung, die Zusammenberufung der Kammern des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend: vom 18ten October 1849. S. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit § 115 und 116 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage die Kammern auf den 30sten jetzigen Monats in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieses und daß an die Mitglieder beider Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 1 Sten October 1849. Gesammtministerium. D. Zschinsky. Frhr. von Beust. D. Marschner. — Letzte Absendung: am 23ten October 1849.