Gesetz-und V für das Konigreich Sachsen, 314 Stück vom Jahre 1849. z½ vo0) — die Aufstellung der Gewerbe= und Personalsteuercataster auf das Jahr 1850 betreffend: vom 10ten November 1849. D. das Finanzministerium bei der Gewerbe= und Personalsteuer vom nächsten Jahre ab einige wesentliche Abänderungen und Ergänzungen einzuführen beabsichtigt; so werden sämmtliche Behörden, denen die Vorarbeiten für die nächste Aufstellung der Gewerbe= und Personalsteuercataster obliegen, hierdurch angewiesen, diesen Vorarbeiten zur Zeit und bis auf weitere Anordnung Anstand zu geben. Dresden, am 10ten November 1849. Finanz-Ministerium. Behr. Koelz. 101) Verordnung, die Aufhebung der Kriegsgerichte des Hauptzeughauses und des Ingenieurscorps betreffend: · vom21stanovember1849. Die Vereinigung des Ingenieurscorps mit dem Generalstabe, der Pionniersabtheilung mit der Artillerie und die Umgestaltung der bisherigen Organisation des Hauptzeughauses hat die Erledigung der in der Verordnung vom 2ten April 1835, § 1 aufgeführten besonderen Kriegsgerichte des Ingenieurscorps und des Hauptzeughauses zur Folge. Es werden daher diese beiden Kriegsgerichte hiermit aufgehoben. 1849. 52