617) Gesetz · und Verordnungsblall für das Königreich Sachsen, Aues Stück vom Jahre 1850. 13) Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Lößnitz betreffend: vom öten Februar 1850. Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛe. ꝛc. ꝛc. thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Lößnitz unter Zustimmung des größern Bürger- ausschusses daselbst zu Deckung der durch den Neubau der dasigen Bürgerschule entstandenen Schulden beschlossenen Eröffnung einer Anleihe von Zehn Tausend Ein Hundert Fünf und Siebenzig Thalern gegen jährliche Verzinsung von 3 Thlr. 15 Ngr. für das Hundert, und Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, Seiten des letztern unkündbaren und in jährlichen Raten auszuloo- senden Schuldscheinen unter den deshalb festgestellten Bedingungen Unsere Genehmigung er- theilt und demnächst in Erwägung der obwaltenden besondern Verhältnisse den gedachten Schuldscheinen die rechtlichen Vorzüge der inländischen Staatspapiere, welche diesen in Betreff des Verfahrens wegen vernichteter oder verloren gegangener dergleichen Papiere, der dazu gehörigen Zinsscheine und Zinsleisten, in den Reseripten vom 25sten Juli und 29sten No- vember 1777, auch vom 2 Ssten Juni 1791 und in der Verordnung vom 6ten October 1824 zugestanden sind, vergestalt, daß diese Bestimmungen auch auf die Papiere der Löß- nitzer Anleihe in Anwendung zu bringen, und mit der Bestimmung zu ertheilen beschlossen haben, daß das obgedachte Mortificationsverfahren vor dem Stadtgerichte zu Lößnitz und nach dessen künftiger Aufhebung vor dem an seine Stelle tretenden Königlichen Gerichte Statt finden soll. 1850. 6