(∆ 20 ) Hiernach haben sich alle Diejenigen, welche es angeht, insbesondere auch die Geiftlichen, die eine besondere Anordnung in gedachter Beziehung nicht zu erwarten haben, zu achten. Dresden, am 19ten Februar 1850. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Freiherr von Beust. Hepmann. Letzte Absendung: am 10ten März 1850. 7