( 41 ) tretendem Unvermögen ist in beiden Fällen die verwirkte Geldbuße in verhältnißmäßige Ge- fängnißstrafe zu verwandeln. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 23ften April 1850. Friedrich August. Johann Heinrich August Behr. D. Tarif für die 4te Unterabtheilung der Personalsteuer. Classe: Bei einem jährlichen Einkommen von: Beträgt die Steuer jährlich: 1. mehr als 20 bis mit 50 Thlr. — Thlr. 6 Ngr. 2. M2 50 - 80 — 12 3. : 820 100 — 20 4. - 160 2 - 150 1 - — - 5. - " 150 . 200 1. 10 6. od2200 250 1 „ 25 7. 250 300 2 10 8. 300 350 3. — „ 9. - 350. 400 3 15 10. : 400 J 450 4 4 5 11. — - 450 500 4. 25 12. 500 600 6 — 13. 600 700 7. 15 14. 7000 S800 9 5 15. 800 9000 11 — 16. 900 1000 113 — 17. 1000 1200 16 —