Cb. des Dem M., welcher als Handlungscommis in Diensten G. # zu J. etablirten —“* Ü des N. stehet, wird Behufs seiner Gewerbelegitimation bei den be- troffenen Behörden des (Kbnigreichs Preußen, Bayern 2c.) hierdurch bescheinigt, daß das Handelshauss seinen 7n bbengedachte Fabrikanstalt für # ihren gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. T Gewerbsbetrieb im hiesigen Lande die Dieses Zeugniß ist gültig auf Maonate. N. a. ten 18 (K. Sächs. Amtshauptmann daselbst.) (Der Stadtrath allda.) Personalbeschreibung 2c. 2c. Unterschrift des Reisenden. 1850. 13