(135) Geseßz-und Verordnungsblask für das Königreich Sachsen, Otes Stück vom Jahre 1850. 33) Bekanntmachung, die Auflösung der dermalen versammelten Kammern des Königreichs betreffend; vom Isten Juni 1850. S. Königliche Majestät haben Sich bewogen gefunden, die dermalen versammelten Kam- mern des Königreichs nach § 116 der Verfassungsurkunde und § IX des provisorischen Gesetzes vom 15ten November 1848, wie hiermit geschieht, aufzulbsen. Gegeben zu Dresden, am 1 sten Juni 1850. Friedrich August. D. Ferdinand Zschinsky. « Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Bernhard Rabenhorst. -- Richard Freiherr von Friesen. Johann Heinrich August Behr. 34) Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem ordentlichen Landtage betreffend; vom Z3ten Juni 1850. Nchtem die auf Grund des provisorischen Wahlgesetzes vom 15ten November 1848 ge- wählten Kammern, ehe noch mit ihnen ein definitives Wahlgesetz vereinbart worden, haben aufgelöst werden müssen, so haben Se. Königliche Majestät beschlossen, die nach 9§ 61 flgde. 1850. 23