(201 ) für das Königreich Sachsen, 18 Stück vom Jahre 1850. & 61) Bekanntmachung, den Aufschub der Niederjagd im Zwickauer Kreisdirectionsbezirke betreffend; vom 13ten August 1850. Nach den eingelangten Anzeigen steht zu erwarten, daß die dießjährige Erndte der Feldfrüchte im Bereiche des Zwickauer Kreisdirectionsbezirks bis zum isten September noch bei Weitem nicht vollständig eingebracht sein wird. Auf Grund des im § 2 der Verordnung des König- lichen Ministeriums des Innern vom 1 Aten Juni 1849 ausgesprochenen Vorbehalts und Kraft des den Kreisdirectionen von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch Verordnung Lom 27 sten Mai 1843 ertheilten allgemeinen Auftrags hat deshalb die unter- zeichnete Königliche Kreisdirection beschlossen, den Aufgang der Niederjagd, soweit sie nach 82 der angezogenen Ministerialverordnung vom 1 Aten Juni 1849 mit dem isten September be- ginnen würde, bis zum 1 6ten September dieses Jahres zu verschieben, dergestalt, daß die frühere Ausübung des Jagdbefugnisses in gedachtem Bezirke bei Vermeidung der in der zuletzterwähnten Ministerialverordnung angegebenen Strafe ver- boten bleibt. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten, die betreffenden Obrigkeiten auch dafür zu sorgen, daß gegenwärtige Verordnung durch Aufnahme in die Localblätter und sonst zur allgemeinen Kenntniß gelange. Zwickau, den 13ten August 1850. Königliche Kreisdirection. v. Watzdorf. Vater. 1850. 38