(250 ) 78) Verordnung, eine Ernennung in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom oIten October 1850. Wa#. Friedrich August, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. verkünden hiermit: Nachdem durch die von Uns genehmigte Resignation des Rittergutsbesitzers Alerander Anger auf Eythra eine der § 63 der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 sub Nr. 14 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung erledigt worden ist, so haben Wir zu deren Wiederbesetzung den Großherzoglich Sächsischen Kammerherrn Ludwig Wilhelm Ferdinand von Beschwitz " auf Arnsdorf ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am gten October 1850. Friedrich August. ,53 . . . . 8) Richard Freiherr von Fliesen. — Letzte Absendung: am 30sten October 1850.