(∆ XII ) Commissare zu Leitung der Wahlen für den Landtag im dahre 1851 — deren Bestellung Z Communalgarden — Gesetz über deren Reorganisation — Ausführungsverordnung hierzu — Disciplinarregulativ für selbige — — welche öffentliche Beamte, darin befreit sind Confiscation von unerlaubten Pieherzenan sen — in welchen Fällen selbige Offlcianten und Diener vom Dienste verfügt werden kann Contrasignatur der Landrentenbriefe — wie selbige künftig zu bewerk- stelligen it Criminalgesetzbuch — Gesetz über Aufhebung der Artikel 94 und 96 desselben . . — welche strafrechtliche Bestimmungen an deren Stelle treten D. Dampfkessel — einige Zusätze und Erläuterungen zu der Verordnung vom 13ten September 1849 über deren Beaufsichtigung — welche technische Beamte mit deren Beaufsichtigung beauftragt worden sind Dampfschiffe, für den Personentransport auf der Elbe innerhalb des K dönig— reichs Sachsen bestimmte, — deren Prüfung durch die hierzu bestellte Behörde zum Behuf der Sicherstellung des Betriebs — Verbot wider den Transport von Schießpulver und ähnlichen brenn- baren Materien auf selbigen — Olliegenheiten der Schiffsmannschaft, Unglücke bedroht wiro ......... — wer auf selbigen die poliz eiliche Aufsicht führt — inwiefern etwaige Beschwerden der Passagiere geahndet werden sollen – Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten der Schiffsleute oder der Passa- giere — welche Personen von der Beförderung mittelst derselben aus- geschlossen sind Deutsche Grundrechte — der 8 13 der hierauf bezüglichen Verordnung vom 2ten März 1849 wegen der Angele genheiten der Ppresse wird wiederum aufgehoben sobald das Schiff mit einem — — Gesetz über Aufhebung der zu Publication derselben ergangenen Verordnung vom 2ten März 1819. . Disciplinarregulativ für die Communalgarden Tag. 13 Mai 30 Mai 17 Juni 9 Juli 4 Aug. 11 Aug. 19 Aug. 30 Aug. 14 Mai 14 Mai 14 Mai 10 Aug. (14 März 115 März 15 Oct. 4 April 25 Juni 25 Juni 22 Sept. (14 März 15 März 12 Mai 14 Mai Seite. 125 fg. 281 fg. 283 288 306 309 317 319 175 fg. 178fg. 280 192 fg. 310 fg. 68 fg. 86 76 fg. 369 fg. 84 fg. 8 71, 86 78 127 fg. 192 fg. Paragraph. 1—15 1—13 28 17 1—11