(XXHIL ) Tag. Seite. Paragraph. Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 — Gesetz über Ergänzung und theilweise Abänderung der §&9 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 105 derselben . 5 Mai 122 fg. 1—8 Vermann, Staatsschuldenbuchhalter, — die zu Beschleunigung des Geschäfts der Creirung neuer 4½ procentiger Siaatsschuldenaaffenscheine dem- selben gewährte Aushülfe betrtrt. 3 Febr. 23 6 Febr. 38 Versammlungen — ist Studirenden deren Besuch gestattet? (1 Sept. 320 fg. 1—19 115 Sept. 329 Viehsalz — dessen Verkauf betr. 17 April 100 fg. 1 —11 Volksauflauf — Gesetz über das Verfahren der Behörden bei dessen unter- drückung 10 Mai 118 fg. 1—20 Volksschulen — *se über einige Abänderungen und T * Eite vom 6ten Juni 1835 über selbige 3 Mai 107 g. 1—9 — Ausführungsverordnung hierzu 5 Mai 110 fg. 1—8 und zwar: — Einkommen ständiger Lehrter „ (3 Mai 108 2 5 Mai 110 1 — in welchen Fällen die Eutsezung eines ehress von seiner Stelle ver- fügt werden kann . 3 Mai 108 fg. 3—7 5 Mai 111 7u. 8 Vorder-Neudörfel — Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins daselbst . .. . ..... 28 Juni 285 Vorkaufsrechte an Trennstücken, welche bei Dismembrationen von Grund— stücken vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theilbarkeit des Grund- eigenthums vom 30sten November 1843 entstanden sin, — sind für aufgehoben nicht zu achten . . .. 3 April 83 W. Wahlbezirke des Landtags 1851 — deren Erweiterung 21 Mai 174 Wahlen der Abgeordneten zu dem im * 1851 stattfindenden bandtage — deren Veranstaltung . .. 8 Mai 112 13 Mai 125 fg. 30 Mai 281 fg. 17 Juni 283 20 J li —. Bestellung der Commissare zu deren Leitung ". Ang. 200 11 Aug. 309 19 Aug. 317 30 Aug. 319 Wahlfähigkeitsprüfung der Candidaten der Theologie — wenn selbige zu bestehen ist 5 Sept. 325 fg. 1—3 Wartegelder — Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des T vom 7ten März 1835 in Bezug auf selbige . 24 April 103 fg. 1—8 — dürfen den Betrag von jährlich 2000 Thlrn. nicht übersteigen .. -- - 1 Wetzsteine — das Hausiren mit selbigen ist verboten W 145 fg. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen alle in der geihhausordnung zu Budissin angedrohten Rechtsnachtheile — ist unzulässig .. 28 Febr. 61 37