für das Königreich Sachsen, 6tes Stück vom Jahre 1851. 17) Decret wegen Bestätigung der Statuten des in Dresden für das Asyl für erwachsene taubstumme Mädchen begründeten Vereins; vom 10ten Februar 1851. Wan. Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2rc. 2c. 7. haben auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern den Statuten des in Dresden zu Errichtung einer Versorgungs= und Beschäftigungsanstalt unter dem Namen „Asyl für erwachsene taubstumme Mädchen" begründeten Vereins auf dessen Ansuchen unter Ertheilung der in § 25 für das Asyl in Anspruch genommenen Rechtsvergünstigung die ge- betene Bestätigung dergestalt hiermit ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allent- halben auf das Genaueste nachgegangen werden soll. Urkundlich ist darüber dieses - Bestätigungsdecret ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhaͤndig voll- zogen worden. Dresden, den 10ten Februar 1851. Friedrich August. s D. Ferdinand Zschinsky. #n Richard Freiherr von Friesen. 1851. 9