(∆ 86 ) Bestimmungen desselben aufgehoben werden, eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. So geschehen zu Dresden, am 4ten April 1851. Friedrich August. D. Ferdinand Zschinsky. Berichtigung eines Druckfehlers in § 32 des Preßgesetzes vom 14ten Mirz 1851 (Seite 70). In § 32 des Preßgesetzes vom 14ten März 1851 ist nach den Worten: „bis sechs Monaten“ das Wort: „Gefängniß“ einzuschieben. Letzte Absendung: am 12ten April 1851.