für das Königreich Sachsen, 13t Stück vom Jahre 1851. & 460 Bekanntmachung, den Eisenbahnanschluß zwischen Sachsen und Böhmen betreffend; vom löten Mai 1851. Nachdem wegen der bei dem Anschlusse der diesseitigen und der K. K. Oesterreichischen Staats— eisenbahnen bei Bodenbach einschlagenden Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingleichen wegen des Polizei= Paß-Telegraphen= und Zolldienstes, zwischen Bevollmächtigten der beiderseitigen Staaten die hier nachfolgende Uebereinkunft vom 31 sten December vorigen Jahres hierselbst abgeschlossen und von den beiderseitigen Staatsregierungen ratificirt worden ist; so wird die- selbe mit Allerhöchster Genehmigung zu Jedermanns Nachachtung hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Dresden, am 1 6ten Mai 1851. Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen. Frhr. von Beust. von Friesen. Behr. Pfitzmann. In Gemäßheit des Artikels 4 der zwischen der königl. Sächsischen und der kaiserl. königl. Oesterreichischen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn von Wienüber Prag bis Dresden abgeschlossenen Uebereinkunft vom 1 82; dann zu Folge des Artikels 10 der am 19. und 27. December 1843 zwischen denselben hohen Regierungen über den Anschluß der von Prag nach Dresden führenden Eisenbahn ausge- wechselten Ministerialerklärungen; ferner auf der Grundlage des wegen der Schienenhöhe am Gränzanschlusse und der Gränzbrücke im Jahre 1847 Statt gefundenen Uebereinkommens, 1851. 25 —