( 384 ) ". legitimirt Bl. 22. act. No. 7. der Besitzer des Rittergutes N. Herr N. JN. und II. die in der vierten Spalte der nachstehend § 3 in dieses Protocoll aufgenommenen tabellarischen Zusammenstellung unter den fortlaufenden Nummern 1 bis mit 4 genannten Grundstücksbe- sitzer zu Lauterbach, und zwar von diesen zu Nr. 3 a. und b. Wilhelmine verehel. Schmidt, in Begleitung ihres Ehemannes Johann Heinrich Schmidt, zu Nr. 4 der noch minderjährige Johann Gottlob Meyer durch seinen Altersvormund Tutorium Bl. 25. cod. Christian Friedrich Bauer aus J. Nach vorausgeschickter Eröffnung über den Zweck der heutigen Verhandlungen wurde mit den Anwesenden das als Beilage zur Provocation eingereichte und den Provocaten mit der Vor- ladung zum heutigen Termine bereits in Abschrift zugefertigte Verzeichniß der abzulösenden Geldgefälle Punkt für Punkt durchgegangen, hierbei zu Nr. 1, von Johann Friedrich Müllern erinnert, daß er die eben angegebenen Vornamen wirklich führe und die hiervon abweichende Angabe derselben im Grund= und Hypothekenbuche mit „Johann Heinrich“ auf einem Irrthume beruhe, sowie zu Nr. 2, von dem Besitzer des Rittergutes, nach Einsicht des von Carl August Richtern vorgelegten Concessionsscheines vom 1 7ten August 1837 eingeräumt, daß das von ihm unter den Grundzinsen des Nichterschen Gutes mitaufgeführte Concessionsgeld von jährlich 2 Thaler die rechtliche Eigenschaft einer Reallast nicht habe und aus diesem Grunde bei gegenwärtiger Auseinandersetzung nicht weiter in Betracht komme, im Uebrigen aber das erwähnte Verzeichniß von den unter II. genannten Comparenten, soweit es einen Jeden von ihnen angeht, als richtig und mit den Einträgen im Grund= und Hypothekenbuche übereinstimmend anerkannt und von ihnen zugestanden, daß die darin ver- zeichneten und gleichlautend in die fünfte und sechste Spalte der tabellarischen Zusammenstellung des § 3 übergetragenen Geldgefälle den Gegenstand der eingeleiteten Auseinandersetzungsver- handlungen bilden. Hierauf wurde zu diesen selbst verschritten und es ist in deren Fortgange zwischen beider- seits Betheiligten, beziehendlich unter Zustimmung des Ehemannes, folgender Auseinandersetzungsvertrag, für sie und ihre Besitznachfolger verbindend, abgeschlossen worden: §&# I. Der in der tabellarischen Zusammenstellung des § 3 unter der fortlaufenden Num- mer 1 genannte Interessent hat Ablösung der von ihm zu entrichtenden Geldgefälle durch Ca- pitalzahlung gewählt, und macht sich verbindlich, zu Erfüllung dieses Versprechens deren zwanzigfachen Betrag am 31sten März des laufenden Jahres an das Rittergut N. baar zu