(403 ) □ Schema zu s 11. Amtlicher Lehrbrief über eine dreijährige Lehrzeit bei dem Königlich Sächsischen Staats-, Forst- und Jagdwesen. Von allerseits Unterzeichneten wird hierdurch amtlich bestätigt, daß N. N. geb. am zu bei der Verwaltung des Königlich Sächsischen Staatsforstreviers N. N. vom bis mit dem in der Lehre gestanden und während dieses Zeit- raums 2c. (folgt ein allgemeines Zeugniß über Treue, Ehrlichkeit und sonstiges Betragen) Für seinen künftigen Beruf hat derselbe in dieser Lehrzeit genügende .,, ..,, ausgezeichnete natürliche Fähigkeiten an den Tag gelegt, auch in Erlernung des Forst= und Jagdwesens genügenden . ausgezeichneten Fleiß bewiesen, so daß ihm bei der heute mit ihm über die von ihm erlangten Kenntnisse und die erworbene practische Ausbildung angestellten Prüfung folgende Censuren und zwar in Hin- sicht auf 1) den Gebrauch der Fällungs= und Culturwerkzeuge und die Ausführ- ung der gewöhnlichen forstwirthschaftlichen Arbeiten die Censur 2) die Kenntniß der gemeinen Holzarten . die Censur 3) die Kenntniß der gemeinschädlichen Insecten die Censur eichnet 4) den Gebrauch der Jagogewehre und Jagogeräthschaften und die wai- (eusgezeichne männische Ausübung der Jado die Cenfur W genügend) 5) die Kenntniß der gewöhnlichen Jagothiere Die Censur 6) den Umfang und die Ausübung des Forst= und Jagdschutzes die Censur 7) die Kenntniß der darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen die Cenfur