(461) II. Schema eines Schurfscheins. Auf Ansuchen ist dem N. N. ein Schurffeld von 60000 U□ Lachtern zugetheilt worden. Dasselbe wird begrenzt durch folgende gerade Linien: Von der westlichen Giebelecke des mit der Catasternummer 122 be- zeichneten Schreiterschen Hauses in Kleinschirma nach dem Kleinschirmer Kirchthurme, von da nach der östlichen Ecke der, Metzlern in Kleinschirma zugehörigen Waldparcelle No. 371 des Flurbuchs, von da nach der Meilensäule an der Chaussee östlich von Kleinschirma und von da nach der westlichen Ecke des gedachten Schreiterschen Hauses. Vermöge gegenwärtigen Schurfscheins wird ernanntem N. N. gestattet, innerhalb dieses Schurffeldes von der Oberfläche aus nach metallischen Mineralien zu schürfen, jedoch hat derselbe sich hierbei streng nach den nachstehenden gesetzlichen Vorschriften zu richten. Gegenwärtiger Schurfschein ist von heute an auf ein halbes Jahr gültig. Freiberg, am . . .. Königlich Sächsisches Bergamt allda. (Wörtlich abzudrucken sind § 36, 38, 39, 40, 41, 42 und 43 des Gesetzes.) III. Schema eines Muthzettels. In dem Bergfreien der Königlichen Bergamtsrevier Freiberg muthe ich, der Unterzeichnete, nachstehendes, mit seiner Begrenzung näher bezeichnetes, Grubenfeld bergüblicher Weise zum Abbaue aller verleihbaren metallischen Mineralien. Innerhalb dieses Feldes befindet sich ein Eisensteingang, welcher in einem, von dem Wolfschen Hause in Lößnitz (Catasternummer 31) in der Richtung südwestlich h. 5, 7 bei 150 Lachter Entfernung aufgeworfenen Schurfe entblöst ist. 1851. 72