(480 ) Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen, auch Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 24sten December 1851. Friedrich August. Johann Heinrich August Behr. / 106) Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lengefeld; vom Lästen November 1851. Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die von dem Stadtverwaltungs= und Stadtgemeinderathe zu Lengefeld beabsichtigte Begründung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse für die Stadt Lengefeld und die Um— gegend auf Ansuchen genehmigt und das Uns vorgelegte Regulativ für diese Anstalt unter Er— theilung der in 3§ 12, 13, 15 und 16 enthaltenen Rechtsvergünstigungen dergestalt bestätigt haben, daß die Bestimmungen desselben von Allen, die es angeht, auf das Genaueste beobachtet werden sollen. Urkundlich ist darüber gegenwärtiges Deeret ertheilt und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unterschrieben worden. Dresden, den 24 ten November 1851. Friedrich August. D. Ferdinand Zschinsky. Richard Freiherr von Friesen.