(IAXVII.) L. Ladungen hiesiger Gerichtsbehörden, zur Beförderung in das Ausland auf gesandtschaftlichem Wege bestimmte, — deren Abfassung . Landbeschälanstalt — Sprungseld fir Benutuns der Beschaler bei selbiger . Landrentenbank — Ueberweisbarkeit der Erbverwandlungszinsen auf selbige — — bis zu welchem Zeitpunkte Ablösungsrenten noch auf selbige übernommen werden Landtag, künftiger, — Bestellung von Commissarien zu Leitung der hierauf bezüglichen Wahlen ............ Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1851—1852 Lebensversicherungsbank, unter dem Namen Teutonia in Leipzig er- richtete. — deren Bestätigung Lehne — welcher jährliche Canon für deren E Erbverwandlung. zu zuch ist — Abeänderung einiger gesetzlicher Vorschriften hierüber Leipzig, Stadt, — Herabsetzung des Stadtbriefportos daselbst . Lippe, Fürstenthum, — Anschluß der dasigen Regierung an die zwischen mehreren deutschen Staaten bestehende Convention wegen Legitimation der Reisenden durch Paßkarten Löhne der Mühlburschen — Abzüge davon für die Mühlenbezirkscassen M. Märkte-— Getreide= —, in hiesigen Landen abzuhaltende, — inwiefern Notirungen über den Verkehr auf selbigen zu veranstalten sind Marienberg, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse Maturitätsprüfungern bei der polhtechnischen Schule — auf welche Ge- genstände sich selbige erstrengggnen ans dem Auslande eingeführtes, — Aufhebung des Eingangszolls dafür bis Ende September 1852 ....-..... Mehl, Militärpersonen und deren Hinterlassene — Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 17ten December 1837 über deren Pensionen — in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogene, — beschluß über deren Gerichtsstand in Strafsachen Militärpflicht — Gesetz wegen einiger Abanderungen des 2 vom Oten November 1848 über selbige — Ausführungsverordnung da. Mügeln, Stadt, — Bestätigung der Statuten für die dasige Sparcasse . Mühlburschen, in Arbeit stehende, — die Einhebung der von selbigen zu leistenden vorschriftmäßigen Beiträge zu den Mühlenbezirkscassen betr. Münzen — Durchmesser, Legirung und zußerste Fehlergrenze der neuen Ein- drittelthalerstücke — — Verbot wider das Einbringen der Scheidemünze Pufch Kö— niglich Oesterreichischen Geprägs in hiesige Lande Bundes— Tag. 14 Oct. 1851. 6 Dee. 1852. 22 Nov. 6 Dee. (1 Oct. 114 Dec. 24 Mai 2 Dec. 3 Juni 3 Juni 10 Juli 17 Mai 26 Oct. 23 Nov. 10 Nov. 17 Jan. (4 März 126 Aug. 24 März 4 Sept. 3 Juni 4 Juni 24 Nov. 26 Oct. 6 März 27 März Seite. 310 23 326 fg. 329 fg. 309 335 78 fg. 333 fg. 136 fg. 137 275 84 312 327 fg. 317 fg. 10 fg. 27 283 54 fg. 286 fg. 99 fg. 106 fg. 335 fg. 312 31 53 Paragraph. 1—5 1—1 1 u. I 1 u. 2 1—18 1—21 1—7 1—37 1—16 1—3 1—5