N. Nachrichten, von unteren Gerichtsbehörden zur öffentlichen Kenntniß zu bringende, — in welcher Form desfallsige Bekanntmachungen zu er— lassen sind Niederlande, Königreich, — Abschluß eines Handels- und Schiffahrtsver- trags zuischen selbigem und den Staaten des deutschen Zollvereins — Beitritt der hiesigen Regierung zu der zwischen selbigem und Preußen abgeschlossenen Uebereinkunft wegen *-j-wT des Schleichhandells — Vereinbarung zwischen der dasigen Regierung und den Staaten des deutschen Zollvereins wegen gegenseitiger Behandlung der Handels- reisenden in Bezug auf die von letzteren zu entrichtenden Abgaben — telegraphische Verbindung des Königreichs Sachsen mit selbigem – — O. Oberbobritzsch, Dorf, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse Oberlausis, Markgrafthum, — von welchem Zeitpunkte an die in § 4 des Gesetzes vom 15ten Mai 1851 genannten Gewerbsabgaben und Con- cesstonsberechtigungen daselbst in Wegfall kommen .. — inwieweit die Vorschriften des Gesetzes vom 30sten März 1844 über Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Rechts- streitigkeiten auch auf die dasigen katholischen Kchenemeinden? An- wendung finden Oederan, Stadt, — Eröffnung einer Anleihe für selbige O ssterreich, Kaiserreich, — Verbot wider das Einbringen der dasigen Scheide- münze in hiesige Lande — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung daß der gegenseitigen Gendarmerie die Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen Staats unter gewissen Bedingungen gestattet sein soll —. Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Herstellung gegen- seitiger Abzugsfreiheit bei dem Verzehren von Pensionen und der- gleichen Bezügen im Auslande .. Oesterreichisch-Deutscher Postverein — revidirter Vertrag für selbigen Telegraphenverein — Zusammenstellung der Bestimmungen über die Behandlung der internationalen Correspondenzen dabel Ottomannische Pforte — Berichtigung eines Fehlers in dem zwischen selbiger und dem Zolloereine im n Jahren 1851 abgeschlossenen neuen Zolltarife P. Parochiallasten — welche Arten derselben als unablösbar zu betrachten sind inwiefern neuerbaute Häuser damit belegt werden können Paßkarten — Beitritt des Großherzogthums Baden und der Fürstenthümer Lippe und Waldeck zu dem zwischen mehreren deutschen Staaten be- stehenden Uebereinkommen wegen Legitimation der Reisenden durch selbige — Tag. 1851. 30 Dec. 1852. 9 Juni 9 Juni 23 Sept. 9 Dee. 31 Juli 26 Mai 16 Oct. 27 März 30 Oct. 26 Nov. 17 Juni 29 Febr. 12 Mai 26 Jan. v’§ 77 (26 Jan. 17 Mai 24 Dec, Seite. 1 164 fg. 164, 196|g. 305 fg. 334 278 fa. 76 328 fg. 97 311 53 313 fg. 321 fg. 215 fg. 33 fg. 77 14 fg. 15 10 337 3 * Paragraph.