(XXV) Zinsen, s. Erbverwandlungszinsen. Zoll für aus dem Auslande eingehendes Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl — dessen Erhebung wird bis mit Ende Septeniber 1852 eingestellt — — die Branntwein= und Uebergangssteuer im Großherzogthume Baden betr. Zolltarif, neuer, zwischen ven Staaten des deutschen ollvereins und der Ottomannischen Pforte im Jahre 1851 vereinbarter, — Berichtigung eines Fehlers darin — für die Jahre 1846, 1847 und 1848, bis jetzt in Kraft verbliebener, — Ermäßigung des Durchgangezolls für Zink auf den im Abschnitte I., Abtheilung III. desselben verzeichneten Straßen Zollverein, deutscher, — Additionalconvention zu dem zwischen selbigem und dem Königreiche Belgien abgeschlossenen Handels= und Schiff- fahrtsvertrage vom 1sten September 1844 — — Vertrag zwischen den dazu gehörigen Staaten und den Nieder- landen über Handel und Schifffahrt — — Auszug aus dem unter den dazu gehörigen Staaten über die Be- handlung des Güter= und Effectentransports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen provisorisch verein barten allgemeinen Regulative — — Einziehung des Uebergangssteueramtes in Ullitz und der Ueber- gangsstraße von Hof nach Plauen über Ullitz .. — — Verlegung des Elbzollamtes in Strehla nach Riesa .. —-——VerembarungzwischenselbcgemunddemKomgretcheder Nieder— lande über die gegenseitige Behandlung der Handelsreisenden wegen der von letzteren zu entrichtenden Abgaben . Zollvereinsländisches Fleischwerk, steuerbares, — nach witte Höhe die Uebergangsabgabe davon zu entrichten ist . Zwangsversteigerungeu,s.Subhastastionem Tag. (4 März 126 Aug. 26 April 12 Mai 26 Mai 29 April 9 Juni 26 Juni 2 Aug. 2 Sept. 23 Sept. (25 Mai 129°Mai Seite. 27 283 63 77 65 fg. 164 fg. 269 fg. 277 285 305 fg. 94 fg. 154 fg. i Paragraph. 7—15 40—51 — —