(AXIV ) Frankreich, Kaiserreich, — die dasigen Telegraphenstationen werden mit den hiesigen in Verbindung gesetzt Frauenstein, Stadt, Sstätigung des " uur die vasise *1 casse G. Gasbeleuchtung zu Zwickau, s. Zwickau. Gebühren für die amtliche telegraphische Cortespondenz innerhalb Sachfens — deren Ermäßigung — für die allgemeine telegraphische Correspondenz — weitere Ermäßig= ung derselben Geisteskranke — Beschleunigung der Einlieferung derselben it in die Heil- anstalt zu Sonnenstein Geithain, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse Gerichtsbarkeiten — inwiefern die Bekanntmachung vom 26sten April 1838 über deren freiwillige Abtretung als maaßgebend zu betrach- ten ist Gerichtsbehörden — inwiefern. selbige die nach 18 der Ausführungs= verordnung zum Preßgesetze vom 14A4ten März 1851 zu erstattenden Anzeigen über Confiscation und Vernichtung eines Preßerzeugnisses zu beschleunigen haben . Gesetz- und Verordnungsblatt — ob und inwiefern den utöherren, welche ihre Gerichtsbarkeit an den Staat freiwilig abgetreten haben, ein Eremplar davon zu verabfolgen ist Getreide — Aufhebung des Eingangszolls für selbiges Gewerbe- und Personalsteuer, im Jahre 1853 zu entrichtende, — wel— cher Erlaß dabei gewährt wird .... —-Einnehmergebuhrendabei. Gruben — deren Räumung in der Stadt Dresden, s. Dresden. Grund= und Hypothekenbehörden — aus welchen Gründen selbige von Grundstücksabtrennungen zum Straßenbaue zu benachrichtigen sind — — was selbige bei Dismembrationen von Grundstücken hinsichtlich der Beschränkung der gesetzlichen Dismembrationsfreiheit zu beobachten haben — — haben der Eintragung der Erwerber von Grundstücken als neuer Besttzer in das Grund- und Hypothekenbuch um der militärischen Ei— genschaft derselben willen keinen Anstand zu geben. . . Grundlasten—PraclusivteiminfuiProvocationenaufdeien Ablösung . Grundsteuer, im Jahre 1853 zu entrichtende, — welcher Erlaß dabei ge- währt! wird Grundsteuern, im bisherigen Steuerbezrke Hohnstein gefällige, — veren Er— hebung wird künftig durch eine Nebeneinnahme zu Schandau erfolgen Grundstücke — können von activen Militärpersonen durch Kauf oder einen anderen Vertrag unter Lebenden erworben werden — ob und inwieweit die Ablösung der auf Trennstücken haftenden Ob- lastenantheile bewerkstelligt werden kann. Grundstücksabtrennungen — Veschränkungen der gisehiihen Dismem- brationsfreiheit dabei . . Tag. 6 Mai 18 Aug. 15 Jan. 21 Juli 29 Nov. 7 März 24 Aug. 7 Nov. 24 Aug. 9 Sept. 20 Oct. 30 April 21 Sept. 24 Jan. 26 Febr. 18 Julie 1 Dec. 30 April 22 Nov. 18 Juli 28 Juli 26 Febr. Seite. 75 185 fg. 157 fg. 275 fg. 70 fg. 170 fg. Paragraph. 1—3 1—5 1, 3 1 1 —6 1 —4 1, 2 1—7 1— 4