(NMI. ) J. Inhaftaten, mit Ungeziefer behaftete, — sind vor deren Einlieferung in die Straf= und Correctionsanstalten einer Reinigung zu unterwerfen Inhibition der in die Sparcassen zu Frauenstein, Geithain, Jöhstadt, Neu- stadt, Niederschönau, Radeburg, Riesa, Rötha, Siebenlehn und Zwen- kau eingezahlten Gelder und Zinsen — ist unstatthaft . Inspectionen für den Kohlenbergbau — deren Errichtung Jöhstadt, Stadt, — Bestätigung der Statuten für die dasige Sparcasse K. Karten, s. Paßkarten. Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1853 zu ent- richtende Kirchenanlage Kirchenanlage, katholische, dießjährige, — Ausschreiben dafür . Kirchen- Falsa — Anwendung des Reseripts vom 19ten Juni 1812 über selbige in der Oberlausittz Kobalt — Auphebung des Verbots der Ausfuhr desselben aus dem König= reiche Sachsen Kohlenbergbau — Anstellung zeier sacheerfndizer Beamten zu dessen Beaufsichtigung Kosten, in strafrechtlichen Untersuchungen erwachsende, — Uebereinkunft mit der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Regierung hierüber Kostenvorstand, nicht geleisteter, — welche Rechtssätze das Oberappella- tionsgericht bei Entscheidungen von Streitigkeiten über die Sistiruns des Verfahrens wegen desselben zu beobachten pflegt. Kranke und hülfsbedürftige Angehörige eines anderen Staats — Vertrag mehrerer deutschen Regierungen wegen deren gegenseitiger Verpflegung . .... — (. Geisteskranke. L. s Landtag, künftiger, — Bestellung von n Commissarien zu keitung der hierauf bezüglichen Wahlen. . Lehngeldberechtigungen der Kirchen- und Schullehne, auf einseitigen Antrag ablösbare, — welche Grundsätze bei Provocationen auf deren Ablösung zu beobachten sind ......... — Präclusivtermin für Anbringung der desfallsigen Provocationen Tag. 25 Aug. 18 Aug. 1 7 März 26 April 5 Febr. 18 Aug. 29 Oct. 9 Juni 24 März 22 Sept. 22 Febr. 15 März 26 April 1 Oct. 1 Oct. 14 Jan. 12 Jan. 15 März 19 Sept. 1852. 20 Nov. 1853. 17 Nov. 4 Febr. 6 Oct. 3 Nov. 1 Dec. (22 Oect. 125 Oct. 1 Dec. Seite. 197 197 36 191 fg. 27 fg. 265 fg. 19 196 fg. 273 202 fg. 257 fg. 270 fg. Paragraph.