(36) MÆ 20) Bekanntmachung, die Errichtung zweier Kohlenwerksinspectionen betreffend; vom 15ten März 1853. Das Ministerium des Innern hat beschlossen, auf den Grund von §& 2 der Verordnung vom 20sten August 185 1, die Ausführung der auf den Stein= und Braunkohlenbergbau bezüglichen Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung vom 26sten Juni desselben Jahres betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1851, Seite 317), für die Beauf- sichtigung des Kohlenbergbaues einen zweiten sachverständigen Beamten einzusetzen und zu diesem Behufe vom üisten April dieses Jahres an bis auf Weiteres zwei Kohlenwerks- inspectionen dergestalt einzurichten, daß die eine mit dem Sitze in Dresden die Bezirke der Kreisdirectionen zu Dresden und zu Budissin und der Amts- hauptmannschaften zu Grimma und Döbeln im Bezirke der Kreisdirection zu Leipzig, die andere mit dem Sitze in Zwickau den Bezirk der Kreisdirection zu Zwickau und die Bezirke der Amtshauptmann- schaften zu Borna und Rochlitz im Bezirke der Kreisdirection zu Leipzig umfaßt. Die Ausübung der den sachverständigen Beamten bei der Aufsicht über den Kohlen- bergbau nach Maaßgabe der obgedachten Verordnung zustehenden Functionen ist 1) im Bezirke der Kohlenwerksinspection zu Dresden dem Kohlenwerksinspector Köttig, 2) im Bezirke der Kohlenwerksinspection zu Zwickau dem Hammerinspector Kühn vom isten April dieses Jahres an übertragen worden. Solches wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. Dresden, den 1 5ten März 1853. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demutdh.