(44) zu osition Ver- . * Ven- krags- 2 Benennung der Gegenstände. (event. Zoll) mäßiger, Bemerkungen. “ Vereins- Abgaben- 7 Tarifs. sat. Rtlr. gGr. für den Zollcentner. 3. feine, sie mögen ganz aus feinem Eisenguß, polirtem Eisen oder Stahl, oder aus diesen Urstoffen in Ver— bindung mit Holz, Horn, Knochen, lohgarem Leder, Kupfer, Messing, Zinn (letzteres polirt) und anderen unedlen Metallen gefertigt sein, als: Gußwaaren (feine), Messer, Scheeren, Streichen, Schwerdtfeger- . arbeit 2c. (mit Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln, metallenen Häkelnadeln ohne Griffe);St. V. 13. lackirte Eisenwaaren; auch Gewehre aller Art. 1, 2àa. b.c, 3 8. t. V. 22. 1 —4. 6 7. Getreide, Hülsenfrüchte, Sämereien und Beeren 23a. frei. 39a. 1. 2. 45. 69. 8. Glas und Glaswaaren: à) grünes Hohlglas (Glasgeschirr) . St. V. 2 4a. b) weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes, over nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, · halb-undganzweiß). St.V.24b.1 C) gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, ge- 1 mustertes weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern 3. V. 10b. von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glasschmelz · 13 d) Spiegelglas, wenn das Stück nicht über 288 Preuß. D“ mißt; farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metallen und anderen, nicht zu den Gespinnsten