( 129) Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Zwischenzoll-Satz in Preußen. Rthlr. Sgr. in Oesterreich. Fl. Xr. 29. 30. Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber oder Packfong) Vieh, nämlich: a) Rindvieh: 1. Ochsen und Zuchtstiere 2. Kühe 3. Jungrieh b) Schweine, gemästete und magere (mit Ausschluß der Spanferkel) C) Hammel Webe= und Wirkwaaren, nämlich: a) Baumwollenwaaren, gewebte und gewirkte aus Baumwolle oder Baumwolle und anderen nicht seidenen oder wollenen Webe- und Wirkstoffen, auch dergleichen Waaren geleimt, gefirnißt, mit Kautschuk, Guttapercha, anderen Harzen oder Wachs überzogen oder getränkt, oder in Verbindung mit echten oder unechten Gold- oder Silberfäden oder gesponnenem Glase, und zwar: 1. gemeinste, gemeine, mittelfeine und feine, d. i. alle nicht unter 2 und 3 genannte Waaren ertrafeine, d. i. alle nicht unter 3 genannte undichte Gewebe, z. B. Jakonets, Organtins, Musselins, Musselinets, Vapeurs, Mulls und Tülls . feinster Art, als: Bobbinets (Tüll anglais), Petinets, Spitzen, gestickte Waaren und alle Baumwollenwagren in Verbindung mit echten oder unechten Gold- oder Silberfäden oder ge— sponnenem Glase b) Leinenwaaren, gewebte und gewirkte, aus Flachs, Hanf, Werg, Manillahanf, Neuseeländer Flachs, Bast-, See= und chinesischem Gras, Waldwolle und anderen vegetabilischen Fasern, auch der- gleichen Waaren getheert, gefirnißt, geleimt, mit Kautschuk, Gutta- 2. percha, anderen Harzen oder Wachs überzogen oder getränkt, Zentner Stück Stück Stück Stück Stück Zentner Zentner Zentner 215 20 10 30 30 30 30 — — do 0o0 100 200 21