(168 ) & 53) Bekanntmachung, den freien Verkehr zwischen dem Harz-Leine-District des Herzogthums Braun- schweig und den übrigen Theilen des Zollvereins betreffend; vom 13ten August 1853. In Gemäßheit einer Vereinbarung unter den zollvereinsländischen Regierungen wird hierdurch bekannt gemacht, daß zwischen dem Harz-Leine-District des Herzogthums Braun- schweig und den übrigen Theilen des Zollvereins vom tlöten dieses Monats an gegenseitiger freier Verkehr eintritt. Dem zu Folge wird daher die Verordnung vom 1 lten Mai 1844 (Seite 183 des Gesetz= und Verordnungsblattes), soweit selbige in Bezug auf den Harz-Leine-District andere Bestimmungen enthält, von oben gedachter Zeit an außer Wirksamkeit gesetzt. Dresden, am 1 3ten August 1853. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. Letzte Absendung: am 27 sten August 1853.