(169 ) Gesectz · und Verordnungsblalt für das Königreich Sachsen, 12 Stück vom Jahre 1853. J. 54) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebstelegraphen der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn für die allgemeine Staats= und Privat-Correspondenz betreffend; vom 19ten August 1853. Des Finanzministerium hat beschlossen, vom 1sten September dieses Jahres an auch den electromagnetischen Betriebstelegraphen der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn unter den durch die Bekanntmachung vom 2lsten Juli dieses Jahres (Gesetz= und Verord- nungsblatt von diesem Jahre, Seite 156) rücksichtlich der Beförderung von telegraphi- schen Correspondenzen mittelst der Eisenbahnbetriebstelegraphen überhaupt unter 1 bis mit 9 festgesetzten Bestimmungen für die allgemeine telegraphische Staats= und Pri- vat-Correspondenz zwischen den Stationen Chemnitz, Waldheim, Döbeln und Riesa, jevoch mit der Beschränkung, daß die directe Depeschenbeförderung zwischen Chem- nitz und Riesa der Staatstelegraphenanstalt vorbehalten bleibt, benutzen zu lassen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 1 9ten August 1853. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt. 1853. 30