(181) 58) Bekanntmachung, die Uebergangsstraßen für Getränke und Malz im Königreiche Württemberg betreffend; vom 29sten August 1853. Uhter Beziehung auf die Bekanntmachung wegen der Uebergangsstraßen für Getränke und Malz im Königreiche Württemberg vom 11ten Februar 1853 (Gesetz= und Ver- ordnungsblatt Seite 21) wird hierdurch ferner bekannt gemacht, daß vom 1 sten künftigen Monats an als weitere Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Wein, Obstmost, Brannt- wein, Bier und Malz, die durch die Württembergischen Grenzorte Röthenbach, Cameralamts und Oberamts Oberndorf, Dürrenmettstetten, Leinstetten, Sulz, Vöhringen, Rosenfeld, Binsdorf, E Aschhausen, Ü Cameralamts Schönthal und Oberamts Künzelsau, Cameralamts und Oberamts Sulz, Westernhausen, führenden Straßen eröffnet, dagegen die in dem unterm 1 #ten Februar dieses Jahres be- kannt gemachten Verzeichnisse aufgeführten Uebergangsstationen Röthenberg, Cameralamts und Oberamts Oberndorf, als entbehrlich wieder aufgehoben worden sind. Dresden, am 29sten August 1853. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. 59) Verordnung, den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate betreffend; vom gten September 1853. In Folge einer unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten getroffenen Vereinbarung wird, mit Allerhöchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, daß die Erhebung des Eingangs— 1853. 32