(182 ) zolls von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten, nämlich: ge- schroteten und geschälten Körnern, Graupen, Gries und Grütze, gestampfter oder geschäl- ter Hirse, vom l1öten dieses Monats an bis Ende dieses Jahres, vorbehältlich einer Verlängerung dieses Termins, wenn weitere Erörterungen deren Noth- wendigkeit ergeben sollten, einzustellen ist. Hiernach haben sich die Zoll= und Steuerbehörden und alle Betheiligte zu achten. Dresden, am hten September 1853. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. Berichtigung. Das Seite 152 unter C) befindliche Verzeichniß der bei dem Staatsvertrage d. d. Gotha den 15ten Juli 1851 betheiligten auswärtigen Bundesstaaten bedarf in Folge einer durch einen Schreib- fehler veranlaßten Weglassung der Vervollständigung, und wird daher in berichtigter Form nachstehend anderweit veröffentlicht. □O Königreich Preußen. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. - Bayern. - Sachsen-Altenburg. - Hannover. - Anhalt-Dessau-Köthen. - Württemberg. - Anhalt-Bernburg. Kurfürstenthum Hessen. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Großherzogthum Hessen. Schwarzburg-Sondershausen. - Oldenburg. Schaumburg-Lippe. Sachsen-Weimar. Lippe. Meklenburg-Schwerin. Waldeck. - Meklenburg-Strelitz. Reuß-Plauen älterer Linie. Herzogthum Braunschweig. Reuß-Plauen jüngerer Linie. — Nassau. Freie Stadt Frankfurt am Main. O7 Sachsen-Meiningen. Bremen. MW#" KA b Letzte Absendung: am #ü#ten September 1853.