183 ) Gesetz-und Vero unngsblatt für das Königreich Sachsen, 14 Stück vom Jabre 1833. # 5) Verordung die Publication des wegen des Standesverhältnisses der Gräflichen Familie Bentinck von der deutschen Bundesversammlung unterm 12ten Juni 1845 gefaßten Beschlusses betreffend; vom 26sten August 1853. Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. verkünden hiermit, daß von der deutschen Bundesversammlung unterm 12ten Juni 1845 nachstehender Beschluß gefaßt worden ist: Die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentinck nach ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reichs die Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundes- acte zustehen. Nachdem nun durch eine in der 15ten dießjährigen Bundestagssitzung unterm 1 Sten Mai dieses Jahres erfolgte fernerweite Beschlußnahme sämmtliche Bundesregierungen er- sucht worden sind, die öffentliche Bekanntmachung des vorstehenden Beschlusses auf landes- gesetzlichem Wege, insofern dieselbe nicht bereits geschehen, zu verfügen und von der gesche- henen Bekanntmachung Anzeige an die Bundesversammlung gelangen zu lassen, so haben Wir dem gemäß und auf Grund von § 89 der Verfassungsurkunde die Publication des gedachten Beschlusses hiermit verfügt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Dresden, am 26sten August 1853. Friedrich August. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 1853. — 33