(184 ) 61) Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse der Parochie Niederschönau; vom 18ten August 1853. Dee Gesammtministerium, während der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit Aller- höchstem Auftrage versehen, hat die nachgesuchte Genehmigung zu Errichtung einer Spar- casse für die Parochie Niederschönau, welche von sämmtlichen zur gedachten Parochie gehö- rigen Dorfgemeinden den Einlegern gegenüber vertreten werden und für die unbemittelten Einwohner in gedachter Parochie und den Nachbarorten bestimmt sein soll, ertheilt, auch das für diese Anstalt entworfene Regulativ unter Bewilligung der in 66 1 4, 15 und 18 enthaltenen Rechtsvergünstigungen dergestalt bestätigt, daß dessen Inhalte in allen Punkten genau nachzugehen ist. Hierüber ist gegenwärtiges Bestätigungsdecret unter Siegel und Unterschrift des Gesammtministeriums ausgefertigt worden. Dresden, den 1 Sten August 1853. Im Allerhöchsten Auftrage: Das Gesammtministerium. Dr. Zschinsky. Roßberg. Regulativ für die Sparcasse der Parochie Niederschönau. ꝛc. ꝛc. Verfahren bei & 4. Rückzahlungen erfolgen nur an den Ueberbringer des Einlage= und Quittungs— borloren geen buchs. Geht ein Einlage= und Quittungsbuch verloren, so ist der Verlust sofort vom Ei- u. Quittungs- genthümer dem Rechnungsführer anzuzeigen. Die Deputation macht den Verlust mit An- büchern. gabe der Nummer und des Namens, auf welchen das Buch ausgestellt ist, in den in Frei- berg erscheinenden Localblättern bekannt, und fordert den etwaigen Inhaber auf, binnen drei Monaten seine Ansprüche geltend zu machen. Vor Ablauf dieser Frist werden weder Capital noch Zinsen ausgezahlt. Wird das Buch von einem anderen, als dem, welcher den