(190 ) M 64) Bekanntmachung, die Wiederaufhebung der Bestätigung des Altenbacher Braunkohlenbauvereins betreffend; vom Oten September 1853. D. sich bei deshalb angestellten Erörterungen gezeigt hat, daß Antheilscheine im Sinne von 96 2 und 5 des unterm böten Juni 1850 bestätigten Altenbacher Braunkohlenbau- vereins (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1850, Seite 175), welchen die recht- liche Natur von Actien zukäme, niemals ausgestellt worden sind, und daß somit die Vor- aussetzung für das Bestehen eines Actienvereins auf Grund der bestätigten Statuten nicht eingetreten ist, so hat es sich als nothwendig ergeben, die, wie obengedacht, den Statuten des Altenbacher Braunkohlenbauvereins ertheilte Bestätigung wieder aufzuheben und wird solches hierdurch im Einverständnisse mit dem Justizministerium öffentlich bekannt gemacht. Dresden, am hten September 1853. Ministerium des Innern. Freiherr von Beust. Demuth. Letzte Absendung: am 22sten September 1853.